Eigenbedarfskündigung
– Der alte Mieter
Hat der Vermieter Eigenbedarf an seiner vermieteten
Wohnung,
so kann er beim Mieter Eigenbedarf anmelden und wegen Eigenbedarf
kündigen.
Der Mieter hat das Recht Härtegründe gegen den Eigenbedarf
vorzubringen
und der Eigenbedarfskündigung zu widersprechen.
Früher konnte ein alter Mieter sein Alter als Härtegrund
anführen.
Der BGH stellt jetzt erhöhte Anforderungen, die in diesem
Video beschrieben werden.
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