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Dr. jur. Hans Reinold Horst
Rechtsanwalt

Eigenbedarfskündigung – Der alte Mieter

Hat der Vermieter Eigenbedarf an seiner vermieteten Wohnung,
so kann er beim Mieter Eigenbedarf anmelden und wegen Eigenbedarf kündigen.
Der Mieter hat das Recht Härtegründe gegen den Eigenbedarf vorzubringen
und der Eigenbedarfskündigung zu widersprechen.
Früher konnte ein alter Mieter sein Alter als Härtegrund anführen.
Der BGH stellt jetzt erhöhte Anforderungen, die in diesem Video beschrieben werden.

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