WEG-Recht – Kostenverteilung
Dachfenster?
Das Wohnungseigentumsgesetz sieht beim Erneuern
von Dachfenstern
eine Kostenverteilung auf alle Wohnungseigentümer vor.
Doch die Eigentümerversammlung möchte mit ihrer
Beschlusskompetenz
die Kostenverteilung auf einen Sondereigentümer festlegen.
Doch kann man beim Einbau neuer Dachfenster die Kostenverteilung
einfach ändern?
Und welche Mehrheit bräuchte man?
Falls der Film nicht automatisch startet:
Start
des Videofilms über YouTube >>
Hat Ihnen dieses Video gefallen?
Der Kanal
"Immobilienrecht topaktuell" hält weitere
aktuelle Videos für Sie bereit.
|