Parkflächen - Sondernutzungsrecht
im WEG
In Wohnungseigentümergemeinschaften gibt
es Sondernutzungsrechte unter anderem für Parkflächen.
Was ist aber, wenn der Sondernutzungsberechtigte seinen Parkraum
einfach erweitert
und somit die Rechte der anderen Wohnungseigentümer beschneidet?
Wer geht gegen den Störer vor? Der Verwalter? Der einzelne
Eigentümer?
Die Eigentümergemeinschaft? Benötigt man eine Eigentümerversammlung
mit einer Beschlussmehrheit,
um gegen den Störer vorzugehen? Und wer darf in der Versammlung
abstimmen?
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