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Dr. jur. Hans Reinold Horst
Rechtsanwalt

Parkflächen - Sondernutzungsrecht im WEG

In Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es Sondernutzungsrechte unter anderem für Parkflächen.
Was ist aber, wenn der Sondernutzungsberechtigte seinen Parkraum einfach erweitert
und somit die Rechte der anderen Wohnungseigentümer beschneidet?
Wer geht gegen den Störer vor? Der Verwalter? Der einzelne Eigentümer?
Die Eigentümergemeinschaft? Benötigt man eine Eigentümerversammlung mit einer Beschlussmehrheit,
um gegen den Störer vorzugehen? Und wer darf in der Versammlung abstimmen?

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