Home   >   News

Dr. jur. Hans Reinold Horst
Rechtsanwalt

Wegerecht: eingezäuntes Grundstück – Tor auf – Tor zu?

Bei nicht klar definierten Wegerechten, die als Grunddienstbarkeit
im Grundbuch stehen, ist die Rechtslage auslegbar.
Gilt dies auch für das Überfahren des Grundstücks oder nur für das Übergehen?
Gibt es Ausnahmen des Überfahrens? Und wenn das Grundstück eingezäunt ist,
muss man dann das Tor immer schließen oder sogar abschließen?
Hierbei ist der Nachbarstreit vorprogrammiert.
In diesem Video wird das unklare Wegerecht für jeden verständlich erklärt.

Falls der Film nicht automatisch startet:
Start des Videofilms über YouTube >>

Hat Ihnen dieses Video gefallen?
Der Kanal "Immobilienrecht topaktuell" hält weitere aktuelle Videos für Sie bereit.

Anbieterkennzeichnung | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt