Wegerecht: eingezäuntes
Grundstück – Tor auf – Tor zu?
Bei nicht klar definierten Wegerechten, die
als Grunddienstbarkeit
im Grundbuch stehen, ist die Rechtslage auslegbar.
Gilt dies auch für das Überfahren des Grundstücks
oder nur für das Übergehen?
Gibt es Ausnahmen des Überfahrens? Und wenn das Grundstück
eingezäunt ist,
muss man dann das Tor immer schließen oder sogar abschließen?
Hierbei ist der Nachbarstreit vorprogrammiert.
In diesem Video wird das unklare Wegerecht für jeden
verständlich erklärt.
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