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Dr. jur. Hans Reinold Horst
Rechtsanwalt

Weihnachtliche Brandschäden durch die Juristenbrille

Alle Jahre wieder … - so beginnt ein Weihnachtslied.
So beginnt aber auch die weihnachtliche Brandsaison.
Weihnachtskerzen, der Adventskranz, die Kerzen am Tannenbaum
– wenn man nicht aufpasst, kommt es schnell zu einem Wohnungsbrand.
Bei Brandschäden wenden die Versicherungen schnell „grobe Fahrlässigkeit“ ein und zahlen nicht.
Doch nicht jeder Kerzenbrand fällt unter die „grobe Fahrlässigkeit.
So müssen dann die Gerichte über den brennenden Adventskranz,
den daraus entstehenden Wohnungsbrand und die Zahlungspflicht der Versicherungen urteilen.

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