Weihnachtliche Brandschäden
durch die Juristenbrille
Alle Jahre wieder … - so beginnt ein
Weihnachtslied.
So beginnt aber auch die weihnachtliche Brandsaison.
Weihnachtskerzen, der Adventskranz, die Kerzen am Tannenbaum
– wenn man nicht aufpasst, kommt es schnell zu einem
Wohnungsbrand.
Bei Brandschäden wenden die Versicherungen schnell „grobe
Fahrlässigkeit“ ein und zahlen nicht.
Doch nicht jeder Kerzenbrand fällt unter die „grobe
Fahrlässigkeit.
So müssen dann die Gerichte über den brennenden
Adventskranz,
den daraus entstehenden Wohnungsbrand und die Zahlungspflicht
der Versicherungen urteilen.
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