Home   >   News

Dr. jur. Hans Reinold Horst
Rechtsanwalt

Muss der Parterremieter die Kosten der Treppenhausreinigung tragen?

Dieses Video wird über YouTube wiedergegeben. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung von YouTube
(= Datenschutzerklärung Google) unter https://policies.google.com/privacy (auch im Hinblick auf Cookies bei YouTube).

Wenn ein Vermieter die Putzpflicht des Mieters an eine externe Putzfirma vergibt, muss er
für das Treppenhaus keinen Putzplan mehr erstellen und den Mietern zur Verfügung stellen.
Die entstehenden Putzkosten für das Mehrfamilienhaus kann er
als Treppenhausreinigung auf die Mieter bei der Betriebskostenabrechnung aufteilen.
Allerdings muss er bei diesen Betriebskosten das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten.
Gilt dies auch für die Parterremieter?

Start des Videofilms über YouTube >>

Hat Ihnen dieses Video gefallen?
Der Kanal "Immobilienrecht topaktuell" hält weitere aktuelle Videos für Sie bereit.

Anbieterkennzeichnung | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt