Muss der Parterremieter die
Kosten der Treppenhausreinigung tragen?
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Wenn ein Vermieter die Putzpflicht des Mieters
an eine externe Putzfirma vergibt, muss er
für das Treppenhaus keinen Putzplan mehr erstellen und
den Mietern zur Verfügung stellen.
Die entstehenden Putzkosten für das Mehrfamilienhaus
kann er
als Treppenhausreinigung auf die Mieter bei der Betriebskostenabrechnung
aufteilen.
Allerdings muss er bei diesen Betriebskosten das Wirtschaftlichkeitsgebot
beachten.
Gilt dies auch für die Parterremieter?
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