Mietkündigung –
„im Auftrag“ gültig?
Wenn der Vermieter den Mietvertrag mit dem
Mieter kündigen möchte,
muss er beim Kündigungsschreiben die formellen Anforderungen
beachten.
Ansonsten muss er bei der Räumungsklage die Fehler
der formellen Rechtmäßigkeit der Mietkündigung
beseitigen.
Sonst scheitert die Kündigung der Wohnung bereits durch
formelle Fehler.
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