Home   >   News

Dr. jur. Hans Reinold Horst
Rechtsanwalt

Mietkündigung – „im Auftrag“ gültig?

Wenn der Vermieter den Mietvertrag mit dem Mieter kündigen möchte,
muss er beim Kündigungsschreiben die formellen Anforderungen beachten.
Ansonsten muss er bei der Räumungsklage die Fehler
der formellen Rechtmäßigkeit der Mietkündigung beseitigen.
Sonst scheitert die Kündigung der Wohnung bereits durch formelle Fehler.

Falls der Film nicht automatisch startet:
Start des Videofilms über YouTube >>

Hat Ihnen dieses Video gefallen?
Der Kanal "Immobilienrecht topaktuell" hält weitere aktuelle Videos für Sie bereit.

Anbieterkennzeichnung | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt