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Dr. jur. Hans Reinold Horst
Rechtsanwalt

Betriebskosten – Wichtige Hinweise zur Belegprüfung

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Jedes Jahr muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung erstellen.
Der Mieter kann die Betriebskostenabrechnung selbst prüfen.
Doch wie kann der Mieter die Nebenkosten berechnen?
Hierzu benötigt er Einsicht in die Betriebskostenbelege. Doch was ist bei diesem Einsichtsrecht
zu beachten? Oder muss der Mieter eine entstehende Nachzahlung der Betriebskosten ohne
Belegeinsicht begleichen? Was ist mit Fotokopien der Betriebskostenbelege und deren Kosten?

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