Betriebskosten – Wichtige
Hinweise zur Belegprüfung
Dieses Video wird über YouTube
wiedergegeben. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung
von YouTube
(= Datenschutzerklärung Google) unter https://policies.google.com/privacy
(auch im Hinblick auf Cookies bei YouTube).

Jedes Jahr muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung
erstellen.
Der Mieter kann die Betriebskostenabrechnung selbst prüfen.
Doch wie kann der Mieter die Nebenkosten berechnen?
Hierzu benötigt er Einsicht in die Betriebskostenbelege.
Doch was ist bei diesem Einsichtsrecht
zu beachten? Oder muss der Mieter eine entstehende Nachzahlung
der Betriebskosten ohne
Belegeinsicht begleichen? Was ist mit Fotokopien der Betriebskostenbelege
und deren Kosten?
Start
des Videofilms über YouTube >>
Hat Ihnen dieses Video gefallen?
Der Kanal
"Immobilienrecht topaktuell" hält weitere
aktuelle Videos für Sie bereit.
|