Neues Telekommunikationsgesetz
– Was gilt für Vermieter und Mieter?
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Das neue Telekommunikationsgesetz stellt Vermieter
wie Mieter vor neue Herausforderungen.
Zukünftig sollen Mieter den Anbieter für ihr Kabelfernsehen
einfach wechseln können.
Doch was ist, wenn im Mietvertrag die Kabelgebühren als
Betriebskosten aufgenommen sind?
Kann der Vermieter dann keine Grundgebühr für das
Kabelfernsehen in der Betriebskostenabrechnung aufnehmen?
Kann der Vermieter den Anbieter des Kabelfernsehens dann kündigen?
Worauf ist beim Abschluss eines neuen Mietvertrages zu achten?
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