Schönheitsreparaturen
bei Raucherwohnung?
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Bei Mietvertragsende, insbesondere bei einer
Raucherwohnung, stellt sich die Frage
nach den Schönheitsreparaturen. Ist die Renovierungsklausel
wirksam oder unwirksam?
Steht in der Mietvertragsklausel, dass der Mieter bei Vertragsende
weiß streichen muss?
Ist die „weiß streichen“ Klausel noch gültig?
Kern der Frage ist: Muss der Mieter bei Auszug die Schönheitsreparaturen
durchführen oder nicht?
Oder kann der Vermieter auch Schadensersatz statt der Leistung
verlangen?
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