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Dr. jur. Hans Reinold Horst
Rechtsanwalt

Neue Heizkostenverordnung für alle Mieter und Vermieter

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Die neue Heizkostenverordnung gilt für alle Mieter und Vermieter.
Die Heizkostenverordnung regelt den Austausch der Heizkostenverteiler
in fernablesbare Heizkostenerfassungsgeräte, regelt also die Heizkostenerfassung per Funk.
Die Fernablesbaren Zähler der Heizung münden in eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung.
Doch was ist mit den Verdunstern? Was ist, wenn die Heizkostenverteiler sich nicht per Funk ablesen lassen?
Wer trägt die Mehrkosten?

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