WEG-Recht: Verwalter setzt
Beschluss falsch um
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Das Wohnungseigentumsrecht sieht eine WEG-Versammlung
bei Sanierungsmaßnahmen,
die alle WEG-Eigentümer betreffen, vor. Der WEG Beschluss
sieht den Austausch von Türen und
der Briefkastenanlage vor.Doch was ist, wenn der WEG Verwalter
den Beschluss falsch umsetzt
und somit eigenmächtig handelt? Muss der die Kosten den
Wohnungseigentümern erstatten?
Der BGH äußert sich in seinem Urteil zur Pflicht
des WEG-Verwalters.
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