Home   >   News

Dr. jur. Hans Reinold Horst
Rechtsanwalt

WEG-Recht: Verwalter setzt Beschluss falsch um

Dieses Video wird über YouTube wiedergegeben. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung von YouTube
(= Datenschutzerklärung Google) unter https://policies.google.com/privacy (auch im Hinblick auf Cookies bei YouTube).

Das Wohnungseigentumsrecht sieht eine WEG-Versammlung bei Sanierungsmaßnahmen,
die alle WEG-Eigentümer betreffen, vor. Der WEG Beschluss sieht den Austausch von Türen und
der Briefkastenanlage vor.Doch was ist, wenn der WEG Verwalter den Beschluss falsch umsetzt
und somit eigenmächtig handelt? Muss der die Kosten den Wohnungseigentümern erstatten?
Der BGH äußert sich in seinem Urteil zur Pflicht des WEG-Verwalters.

Start des Videofilms über YouTube >>

Hat Ihnen dieses Video gefallen?
Der Kanal "Immobilienrecht topaktuell" hält weitere aktuelle Videos für Sie bereit.

Anbieterkennzeichnung | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt