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Dr. jur. Hans Reinold Horst
Rechtsanwalt

Energiesparpaket I: Informationspflicht des Vermieters

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Achtung: ab sofort gilt die Informationspflicht von Vermietern, die Mieter über Gaspreise,
Preisentwicklung, Preiserhöhung und Gasverbräuche zu informieren. Das Energiesparpaket 2022
fördert die Energieeinsparung bei der Heizung. Der Vermieter ist gehalten, den Brennstoffverbrauch,
den Gasverbrauch, des Mieters zu berechnen. Nur so bekommt der Mieter eine gute Übersicht
über den Gaspreis, die Heizkosten, und kann seinen Gasverbrauch reduzieren. Der Gesetzgeber
fordert Vermieter wie Mieter auf, Energie einzusparen und somit eine Bremse für die Gaspreise einzuziehen.

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