Energiesparpaket I: Informationspflicht
des Vermieters
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Achtung: ab sofort gilt die Informationspflicht
von Vermietern, die Mieter über Gaspreise,
Preisentwicklung, Preiserhöhung und Gasverbräuche
zu informieren. Das Energiesparpaket 2022
fördert die Energieeinsparung bei der Heizung. Der Vermieter
ist gehalten, den Brennstoffverbrauch,
den Gasverbrauch, des Mieters zu berechnen. Nur so bekommt
der Mieter eine gute Übersicht
über den Gaspreis, die Heizkosten, und kann seinen Gasverbrauch
reduzieren. Der Gesetzgeber
fordert Vermieter wie Mieter auf, Energie einzusparen und
somit eine Bremse für die Gaspreise einzuziehen.
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