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Dr. jur. Hans Reinold Horst
Rechtsanwalt

Vermietetes Wohneigentum - Betriebskosten nach Personen oder MEA?

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Der Wohnungseigentümer erhält eine Hausgeldabrechnung.
Aber als Vermieter muss er beachten, dass das Hausgeld nicht gleich der
Betriebskosten ist, die er auf den Mieter umlegen kann.
In diesem Video wird die Hausgeld- bzw. die Betriebskostenabrechnung
im Wohnungseigentum gegenüber dem Mieter einfach erklärt.
Hier erfährt der Wohnungseigentümer als Vermieter ob er bei der
Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter im Wohnungseigentum
besser nach einem Personenschlüssel oder nach Miteigentumsanteilen abrechnet.

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