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Dr. jur. Hans Reinold Horst
Rechtsanwalt

WEG-Recht: BGH-Urteil zum Selbstbehalt bei Versicherungsschäden

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Im Wohnungseigentum gibt es die Wohngebäude- Versicherung für Sondereigentum
und Gemeinschaftseigentum. Doch was passiert bei einem Wasserschaden in der Wand
durch einen Rohrbruch? Die Wasserleitung gehört zum Gemeinschaftseigentum, der Wasserschaden
ist auch im Sondereigentum. Wer muss jetzt die Selbstbeteiligung der Versicherung, den Selbstbehalt,
bezahlen? Dieses Video erklärt, was man beim Selbstbehalt der Gebäudeversicherung
beachten muss und was das WEG Recht dazu sagt.

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