WEG-Recht: Pflicht zum "hydraulischen
Abgleich" bei Gasheizungen
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Der Gesetzgeber hat den hydraulische Abgleich
ab 2023 zur Pflicht gemacht.
Wofür ist der hydraulische Abgleich? Alle Gasheizungen
sollen optimal eingestellt werden.
Dazu ist der hydraulische Abgleich an jedem Heizkörper
vorgesehen.
Der Hydraulische Abgleich muss auch im Wohnungseigentum, dem
Gemeinschaftseigentum
und dem Sondereigentum, vorgenommen werden. In einer Eigentümerversammlung
muss über die Kosten, die durchführende Firma und
den Ablauf beim hydraulischen Abgleich
abgestimmt werden. Dieses Video geht insbesondere auf die
Eigentümerversammlung
sowie die Beschlusskompetenz der einzelnen Eigentümer
ein.
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