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Dr. jur. Hans Reinold Horst
Rechtsanwalt

Erbrecht: Geschenke - z.B. Sparbücher - im Erbfall zurückfordern?

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Geld - Copyright Sylvia Horst

Erbrecht: Geschenke - z.B. Sparbücher - im Erbfall zurückfordern?
So manch ein Erblasser verschenkt seine Sparbücher, Geld oder Wertsachen sowie Immobilien.
Doch können die Erben oder die Testamentsvollstrecker diese Sachen zurück fordern?
Wie schenkt man richtig? Welche rechtlichen Fallen gibt es und wie kann man sie umgehen?
Auf diese Fragen gibt das Video Antwort.

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