Betriebskosten:
Kabelgebühren ab 2024 nicht mehr auf Mieter umlegbar?
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Betriebskosten: Kabelgebühren ab 2024
nicht mehr auf Mieter umlegbar? Das müssen Sie beachten.
Das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz ermöglicht
dem Mieter eine freie Wahl seines Kabelanbieters.
Bleibt der Vermieter jetzt auf den Kabelgebühren sitzen,
weil er sie nicht mehr in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigen
kann?
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