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Dr. jur. Hans Reinold Horst
Rechtsanwalt

Wohnungseigentum - Klimasplitgerät für einzelne Eigentümer?

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Haus - Copyright Sylvia Horst

Wenn ein Wohnungseigentümer ein Klimasplitgerät einbauen möchte,
braucht er die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Doch nicht jeder Beschluss
der Eigentümerversammlung ist gültig. Was muss in einem Beschluss für ein
Klimasplitgerät stehen, damit dieser Beschluss für die Wohnungseigentümer bindend ist?

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