Gesetzesänderung für
Kabelgebühren – neue Rechte für Mieter - Vermieter
in der Zwickmühle
Dieses Video wird über YouTube
wiedergegeben. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung
von YouTube
(= Datenschutzerklärung Google) unter https://policies.google.com/privacy
(auch im Hinblick auf Cookies bei YouTube).

Gesetzesänderung für Kabelgebühren
– neue Rechte für Mieter - Vermieter in der Zwickmühle.
Praxis-Tipps für Vermieter und Mieter.
Das neue Telekommunikationsgesetz, die Telekommunikationsnovelle,
stellt Vermieter wie Mieter vor neue Herausforderungen.
Zukünftig soll der Mieter neue Rechte bekommen. Er soll
den Anbieter für sein Kabelfernsehen einfach wechseln
können.
Doch was ist, wenn im Mietvertrag die Kabelgebühren als
Betriebskosten aufgenommen sind? Dann ist der Vermieter in
einer Zwickmühle.
Kann der Vermieter dann keine Grundgebühr mehr für
das Kabelfernsehen in der Betriebskostenabrechnung aufnehmen?
Kann der Vermieter den Anbieter des Kabelfernsehens dann kündigen?
Worauf ist beim Abschluss eines neuen Mietvertrages zu achten?
Start
des Videofilms über YouTube >>
Hat Ihnen dieses Video gefallen?
Der Kanal
"Immobilienrecht topaktuell" auf YouTube hält
weitere aktuelle Videos für Sie bereit.
|