Gericht kippt Beschluss –
darf die WEG ihn einfach nochmal fassen?
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Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft
wird erfolgreich angefochten
– doch in der nächsten Versammlung passiert etwas,
womit viele nicht rechnen:
Der Beschluss wird einfach noch einmal gefasst. Ist das zulässig?
Oder riskieren Eigentümer und Verwalter damit die nächste
gerichtliche Auseinandersetzung?
In diesem Video zeige ich Ihnen, worauf es in solchen Fällen
wirklich ankommt,
welche rechtlichen Grenzen bestehen und warum ein „zweiter
Versuch“ nicht immer die Lösung ist.
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